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Rechtsanwalt Robert Heinemann Fachanwalt für Sozialrecht

Pflegeversicherung

Bei der Bewältigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Alter sind die Leistungen der gesetzlichen und die privaten Pflegeversicherung ein wichtiger Bestandteil neben der ergänzenden Sozialhilfe. Auch ist der Gesetzgeber dem Wunsch vieler Angehöriger, ihre Familienangehörige selber pflegen zu können, mit dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz entgegengekommen.

Ich berate Sie gerne rund um die Pflegeversicherung und Fragen bei der Pflege durch Angehörige.

Ich freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier weitere Informationen:

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Seniorenrechtsportal Velbert
Anwaltskanzlei Heinemann

Rechtsanwalt Robert Heinemann
Fachanwalt für Sozialrecht

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42551 Velbert

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