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Patientenverfügung

Zu einer umfassenden erbrechtlichen Beratung gehört auch die die Beratung über die Errichtung einer Patientenverfügung. Durch die Patientenverfügung wird der Wunsch des Betroffenen nach der Art und Weise seiner medizinischen Behandlung schriftlich festgehalten. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Betroffene auch dann noch nach seinen Willen behandelt oder eben nicht weiterbehandelt wird, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Weiter ergänzt wird die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

Ich berate Sie gerne umfassend zu dem Thema Patientenverfügung und freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier weitere Informationen zur Patientenverfügung:

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Seniorenrechtsportal Essen
Kanzlei für Familien- und Erbrecht

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