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Rechtsanwalt Robert Heinemann Fachanwalt für Sozialrecht
Pflegeversicherung
Bei der Bewältigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Alter sind die Leistungen der gesetzlichen und die privaten Pflegeversicherung ein wichtiger Bestandteil neben der ergänzenden Sozialhilfe. Auch ist der Gesetzgeber dem Wunsch vieler Angehöriger, ihre Familienangehörige selber pflegen zu können, mit dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz entgegengekommen.
Ich berate Sie gerne rund um die Pflegeversicherung und Fragen bei der Pflege durch Angehörige.
Ich freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage.
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Anwaltskanzlei Heinemann
Rechtsanwalt Robert Heinemann
Fachanwalt für Sozialrecht
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