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Rechtsanwalt Robert Heinemann Fachanwalt für Sozialrecht
Patientenrechte
Der Bundesgesetzgeber hat durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten die behandelnden Ärzte dazu verpflichtet, vor einem medizinischen Eingriff die Einwilligung des Patienten einzuholen. Damit der Patient auch erkennt, worauf er sich durch die Behandlung einlässt, ist er von dem behandelnden Arzt vorher umfassend aufzuklären.
Ich berate Sie gerne umfassend zu dem Thema Patientenrechte und freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage.
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Anwaltskanzlei Heinemann
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